Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB's)

Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund untenstehenden Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form.

Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Lager Wohlen exkl. MWST, inkl. LSVA-Abgabe, Paletten Pool und Paletten Tausch. Preis und Sortimentsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bestellungen werden ohne Rückfrage zu den gültigen Tagespreisen ausgeliefert. Unsere Preise gelten in CHF.

Gültigkeit

Diese Preisliste ist ab sofort gültig. Alle älteren Preislisten verlieren somit ihre Gültigkeit.

Mengen

Die Mindestmenge pro Sorte beträgt eine Originalverpackung. Bei grösseren Mengen oder Jahresabschlüssen fragen Sie uns bitte unverbindlich an.

Zahlungen

Die Fakturen sind innert 30 Tagen netto ab Faktura Datum zahlbar. Bei der 2. Mahnung verrechnen wir eine Mahngebühr von CHF 20.-. Bleibt unsere Mahnung erfolglos, übergeben wir die Forderung nebst Verzugszins und Bearbeitungsaufwand dem Inkassobüro Creditreform.

Versand, Fracht, Porto, Verpackung

Franko Lieferungen erfolgen ab CHF 600.- Nettowarenwert und pro Abladestelle.

Warenwert unter CHF 100.- = Kleinmengenzuschlag CHF 10.- + Porto und Verpackung CHF 20.-

Warenwert von CHF 100.- bis 299.- = CHF 25.-

Warenwert von CHF 300.- bis 499.- = CHF 35.-

Warenwert von CHF 500.- bis 599.- = CHF 45.-

 

Max. Palettenhöhe 230 cm

Expresslieferungen: effektive Kosten

 

Cellon Trust garantiert eine transportgerechte Verpackung. Vorbehaltlich der Transportversicherung von Cellon Trust, gehen Nutzen und Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Besteller über.

Terminlieferungen

Wird von Ihnen eine bestimmte Abladezeit, vor 10.00 Uhr oder ein Zeitfenster von mindestens 2 Std. (z. B. 14.00 - 16.00 Uhr) gewünscht, gilt dies als Terminlieferung. Diese wird Ihnen mit CHF 50.- verrechnet. Für Lieferungen in Bergregionen werden effektive Zusatzkosten (z. B. Luftseilbahn) in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die üblichen Abladezeiten von Montag bis Freitag ca. 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Gewünschte Auslieferungen vor 08.00 Uhr oder nach 16.30 Uhr werden Ihnen mit CHF 80.- verrechnet.

Inhouseservice

Der Inhouseservice umfasst das Einstellen der Ware an einen gewünschten Ort wie Parterre, Keller oder Stockwerk. Dieser Inhouseservice muss uns bei Ihrer Bestellung mitgeteilt werden. Für diese Sonderleistung werden uns vom Transporteur pauschal CHF 50.- verrechnet, die wir Ihnen weiterverrechnen.

Lieferfrist

Bestellungen, die bis 11.00 Uhr bei uns eintreffen, können am nachfolgenden Tag geliefert werden, sofern es sich um Lagermaterial handelt. Für nicht Lagerprodukte gilt eine Beschaffungszeit von 1 bis ca. 3 Arbeitswochen oder nach Angabe Hersteller. Für die Beschaffung nicht Lagerprodukte werden effektive Beschaffungskosten in Rechnung gestellt. Der Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Reklamationen

Sollten Beanstandungen auftreten, müssen diese uns innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.

Retouren

Retouren werden nur nach vorheriger Vereinbarung, in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand entgegengenommen. Nicht Lagerprodukte werden nicht zurückgenommen. Bei Retouren von falsch bestelltem Material berechnen wir 10% des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 30.-. Die Transportkosten der Rücknahme werden ebenfalls belastet.

Tausch der Paletten/Retoure der Rollbehälter

Paletten werden nur in gutem Zustand gemäss SBB-Norm zurückgenommen. Unsere Rollbehälter werden ebenfalls nur in einwandfreiem Zustand retourgenommen. Schadhafte Paletten und Rollbehälter, sowie nicht retournierte Rollbehälter bzw. nicht getauschte Paletten fakturieren wir zum Selbstkostenpreis.

Bemusterung

Gerne stellen wir Ihnen für Testzwecke auch Spender und Geräte zur Verfügung. Wird dieses Leihmaterial nicht innert 30 Tagen retourniert, wird es Ihnen automatisch fakturiert.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Vaduz (Fürstentum Liechtenstein).

Copyright

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Stand

Juli 2017 / M.B.